Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
- Petitionsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Mitarbeiterin im landw. Familienunternehmen
Wahlkreis 122 Recklinghausen II
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Geboren am 01. November 1967 in Haltern/Deutschland; verheiratet
Abitur; Fleischergesellin; Beamte im mittleren Postdienst; Agrarbürofachfrau.
1986 Abitur am Gymnasium in Haltern; 1987 bis 1990 Ausbildung zur Fleischerin und Tätigkeit in dem Beruf; 1990-1992 Ausbildung zur Postbeamtin im mittleren Dienst und Tätigkeit in dem Beruf; seit 1993 Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb meines Ehemanns, incl. Weiterbildungsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich.
Mitglied in mehreren Schulfördervereinen; Mitglied im Verein "Behinderte wohnen in Haltern"; ehrenamtlich tätig in der Kirche am Ort und im Ferienspaß Flaesheim.
Seit März 2003 Mitglied in der CDU; sieben Jahre Vorsitzende der Frauen Union Haltern, jetzt stellvertretende Vorsitzende; Beisitzerin in der Kreis Frauen Union Recklinghausen; stellvertretende Vorsitzende im Ortsverband Haltern am See - Flaesheim; seit März 2011 Mitglied im Rat der Stadt Haltern am See; Ausschüsse: ord. Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss und im Umweltausschuss.
Rita Stockhofe, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Georg Stockhofe, Haltern am See,
Mitarbeiterin im landwirtschaftlichen Familienunternehmen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.