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Rechtsanwalt
Wahlkreis 021 Hamburg-Nord
Direkt gewählt in
Hamburg
Geboren am 29. November 1943 in Bevensen, Kreis Uelzen; evangelisch.
Abitur 1964 am Ostseegymnasium Timmendorfer Strand. Von 1964 bis 1966 Wehrdienst bei der Bundeswehr, z.Z. Oberleutnant d. R., Studium an der Universität Hamburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, 1975 erstes, 1978 zweites juristisches Staatsexamen.
1978 bis 1980 Justitiar in einem Großhandelsunternehmen. Seit 1982 Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit 1967 Mitglied der CDU und der Jungen Union; von 1970 bis 1977 Landesvorsitzender der Jungen Union Hamburg; ab 1972 Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Hamburg; ab 1976 stellvertretender CDU-Landesvorsitzender; 1974 bis 1996 Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Nord. 1970 bis 1981 Mitglied der Hamburger Bürgerschaft; 1992 bis 2007 Landesvorsitzender der Hamburger CDU und Mitglied im Bundesvorstand der CDU. Vorsitzender der Landesgruppe Hamburg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Mitglied des Bundestages seit 1980; seit 1989 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr der CDU/CSU-Fraktion, seit 1998 der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, November 2005 bis Januar 2013 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Dirk Fischer (Hamburg), MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DB Netz AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates
Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
Mitglied des Beirates
Studio Hamburg Berlin Brandenburg GmbH, Berlin,
Mitglied des Beirates
Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB), Frankfurt/Main,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV), Hamburg,
Präsident, ehrenamtlich
Norddeutscher Fußball-Verband e.V. (NFV), Bremen,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie, Hamburg,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.