Ordentliches Mitglied
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Diplom-Meliorationsingenieurin
Wahlkreis 154 Leipzig Land
Direkt gewählt in
Sachsen
Geboren am 24. Februar 1954 in Kirchengel/Thüringen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, 4 Kinder.
1972 Abitur in Borna. 1972 bis 1976 Studium Meliorationswesen an der Universität Rostock, 1976 Abschluss als Diplom-Ingenieurin.
1976 bis 1979 Ingenieurin für Wasserwirtschaft und Umweltschutz im Braunkohlekombinat Borna. 1980 bis 1990 Mitarbeiterin in der LPG Pflanzenproduktion Wiederau-Zwenkau. 1991 bis 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bildungswerk Leipzig und 2004/05 im Bildungswerk Dresden.
Seit 1988 Mitglied der CDU, 1991 bis 1993 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Sachsen, 1995 bis 2000 Kreisvorsitzende der CDU Borna; 1991 bis 1995 Landesvorsitzende der Frauen-Union Sachsen. Seit 1995 Stadträtin in Pegau, seit 2004 Kreisrätin, März bis Oktober 1990 Mitglied der freigewählten Volkskammer der DDR, 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtags.
Mitglied des Bundestages Oktober bis Dezember 1990 und seit 2005.
Katharina Landgraf, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Leipziger Symphonieorchester gemeinnützige GmbH, Böhlen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Landkreis Leipzig, Leipzig,
Mitglied des Kreistages
Stadt Pegau, Pegau,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Bildungswerk Sachsen der Deutschen Gesellschaft e.V., Leipzig,
Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.