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Rechtsanwalt, Bürgermeister

Wahlkreis 251 Würzburg
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 20. November 1959 in Ochsenfurt; römisch-katholisch; verheiratet, 2 Kinder.

Grundschule Gaukönigshofen, Gymnasium Marktbreit. Grundwehrdienst bei den Heeresfliegern. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg.

Tätig als Rechtsanwalt. Erster Bürgermeister, Kreisrat, 2002 bis 2005 stellvertretender Landrat.

1980 JU-Gründungsmitglied, stellvertretender CSA-Kreisvorsitzender Würzburg-Land, KPV-Bezirksvorsitzender Unterfranken und stellvertretender CSU-Ortsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Paul Lehrieder, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Vorsitz

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Paul Lehrieder


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Würzburg, Würzburg,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.