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Bürgermeister a.D.

Wahlkreis 289 Reutlingen
Direkt gewählt in  Baden-Württemberg

Geboren am 8. Juni 1967 in Metzingen, Baden-Württemberg; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.

1973 bis 1977 Grundschule Grafenberg; 1977 bis 1986 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Metzingen (Abitur); 1987 bis 1991 Ausbildung gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst; 1989 bis 1991 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt (FH); 1986 bis 1987 Grundwehrdienst.

1991 bis 1994 Finanzverwaltung der Stadt Metzingen; 1994 bis 1999 Hauptamt der Stadt Pfullingen; 1999 bis 2013 Bürgermeister der Gemeinde Römerstein.

Zahlreiche Vereine.

Seit 1999 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Reutlingen; 2007 bis 2013 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion; seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand der CDU des Landkreis Reutlingen; Beisitzer im Bezirksvorstand der CDU Südwürttemberg-Hohenzollern.


Kontakt

Michael Donth, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Tourismus


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Gemeinde Römerstein, Römerstein,

Bürgermeister

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Amtsgericht Reutlingen, Reutlingen,

Schöffe, ehrenamtlich

Kreissparkasse Reutlingen, Reutlingen,

Mitglied des Verwaltungsrates

Landkreis Reutlingen, Reutlingen,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.