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Physiker

Wahlkreis 075 Berlin-Mitte
Gewählt über Landesliste  Berlin

Geboren am 21. März 1972 in Berlin; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.

2006 Master of Medical Physics, Universität Kaiserslautern (Fernstudium); 2001 Dr. rer. nat., 1997 Diplom-Physiker, TU Berlin; 1995-2002 Hahn-Meitner-Institut Berlin; 1994 Bachelor of Science, UMIST, Manchester, UK; 1993/1994 UMIST, Manchester, UK; 1991 - 1997 TU-Berlin; 1991 Abitur am Carl-von-Ossietzky Gymnasium, Berlin-Pankow.

2002 - 2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem großen, global agierenden, forschenden Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin-Wedding

1995- 2011 Kommunalpolitik Berlin-Prenzlauer Berg, Pankow (Bezirksverordneter, Bürgerdeputierter)

1995 - 2001 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, 2001 Wechsel zur CDU im Zuge der Senatsübernahme durch rot-rot-grün in Berlin

Mitgliedschaften: Hertha BSC, Deutsche Physikalische Gesellschaft, MIT: Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU

Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2013.


Kontakt

Dr. Philipp Lengsfeld, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bayer HealthCare AG, Berlin,

Wissenschaftlicher Angestellter

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.