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Es geht vor allem um Lufttransporte und die Betankung von Flugzeugen. Diese beiden Aufgabenbereiche sollen Kräfte der Bundeswehr auch in den kommenden zwölf Monaten im Rahmen der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (Minusma) übernehmen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (18/1416) vor, der am Freitag, 6. Juni 2014, ab 13.15 Uhr in erster Lesung beraten wird. 45 Minuten sind für die Debatte eingeplant.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel des Einsatzes, so schreibt die Bundesregierung zur Begründung, sei es unter anderem, wichtige Zentren insbesondere im Norden Malis zu stabilisieren, die staatliche Autorität wiederherzustellen und die Umsetzung der Roadmap für den Übergang einschließlich des nationalen politischen Dialogs zu unterstützen.
Als weitere Aufgaben werden die Förderung und der Schutz der Menschrechte, die Unterstützung humanitärer Hilfe und der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten Nationen benannt. Bis zu 150 Soldaten sollen zu dem Einsatz entsendet werden dürfen.
Die afrikanisch geführte Internationale Unterstützungsmission Afisma und deren Nachfolgemission Minusma hätten dazu beigetragen, die territoriale Integrität des malischen Staatsgebietes wiederherzustellen und die Sicherheitslage zu verbessern, heißt es in der Regierungsvorlage.
Mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im vergangenen Jahr sei das Land formal zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückgekehrt.
Gleichwohl sei die Fortsetzung von Minusma nötig: „Obwohl die islamistisch-terroristischen Gruppen im Norden Malis zurückgedrängt und ihre Rückzugsräume eingeschränkt worden sind, ist die Lage im Norden Malis weiterhin fragil“, schreibt die Bundesregierung.
Der Zugang für humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit in einigen Regionen Malis sei von der Stabilisierung der Sicherheitslage durch Minusma abhängig, „solange die malischen Sicherheitskräfte nicht in der Lage sind, die Sicherheit alleine zu gewährleisten“. Der Antrag soll nach der Debatte anschließend im federführenden Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden.(hau/28.05.2014)