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Über die Forderung der Oppositionsfraktionen, die Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite per Gesetz zu begrenzen, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Mai 2014. Geht es nach einem Antrag der Linken (18/807), so dürfen diese Zinsen künftig den Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) höchstens um fünf Prozentpunkte überschreiten. Die Grünen nennen in ihrem Antrag (18/1342) keine konkrete Zahl, sondern verlangen, die Dispo- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau zu senken. Union und SPD lehnen eine gesetzlich verfügte Deckelung der Zinsen für Minuskonten ab. Die Aussprache findet voraussichtlich von 16.25 Uhr bis 17.10 Uhr statt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Von einem „Dispokredit“ spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Soll rutscht, von einem „Überziehungskredit“ ist die Rede, wenn ein Konto darüber hinaus in einem „geduldeten“ Rahmen ins Minus gerät.
Übereinstimmend verweisen Linke und Grüne auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe und für Überziehungszinsen sogar bis zu 22,5 Prozent berechnet worden seien.
Die Oppositionsparteien üben an diesem Vorgehen der Kreditinstitute scharfe Kritik. Angesichts des niedrigen Leitzinses der EZB seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite „ungerechtfertigt“ und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei, beklagt die Linke.
Dispo- und Überziehungskredite gehörten zu den teuersten Krediten, obwohl sie für Banken angesichts einer extrem niedrigen Ausfallquote von höchstens 0,3 Prozent nur ein geringes Risiko darstellten. Aus Sicht der Linken sind Dispo- und Überziehungskredite für die Geldinstitute ein „profitables Geschäft“. Die Banken nutzten diese Kredite häufig zur Querfinanzierung anderer Leistungen und Kosten oder zur Gewinnsteigerung, moniert die Fraktion.
Die Grünen werfen den Kreditinstituten eine „Abzocke“ der Verbraucher vor. Angesichts des historisch niedrigen EZB-Leitzinses von 0,25 Prozent seien die hohen Dispo- und Überziehungszinsen „nicht akzeptabel“. Seit einigen Jahren sei zu beobachten, dass einige Banken solche Zinsen in „nicht nachvollziehbarer Höhe berechnen“, heißt es in dem Antrag.
In jüngster Zeit hätten vereinzelt Geldinstitute ihren Dispozins deutlich gesenkt sowie die Trennung zwischen Dispo- und Überziehungszins aufgehoben. Dies zeige, dass ein solcher Schritt die Banken nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringe.
Die Grünen fordern, Dispo- und Überziehungszinsen auf ein Niveau zu begrenzen, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trage sowie andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Geldinstitute berücksichtige. Nach Auffassung der Linken müssen für eingeräumte und geduldete Kredite die gleichen Konditionen gelten.
Mit ihren Anträgen gehen die Oppositionsfraktionen auf Gegenkurs zu Union und SPD. Deren Koalitionsvertrag sieht eine gesetzlich angeordnete Deckelung der Zinsen für überzogene Konten nicht vor.
Die Regierungsparteien planen vielmehr eine den Banken auferlegte „Warnpflicht“: Fällt ein Konto ins Minus, so soll dessen Inhaber darauf hingewiesen werden, dass er hohe Zinsen zu entrichten hat.
Auch sollen die Kreditinstitute billigere Alternativen aufzeigen, sofern sich ein Konto längere Zeit im Soll bewegt. Debattiert wird zudem, ob Banken ihre Dispozinsen im Internet offenlegen müssen, um Konsumenten Vergleiche zu erleichtern.
Aus Sicht der Grünen reichen diese von der Koalition erwogenen Maßnahmen nicht aus. Die Verbraucher würden nicht vor hohen Kosten geschützt. (kos/15.05.2014)