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Zwei Monate Zeit für Europawahl-Einsprüche

Das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland am 25. Mai wird der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Freitag, 20. Juni 2014, in öffentlicher Sitzung feststellen und bekanntgeben. Die Sitzung des elfköpfigen Gremiums beginnt um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Bundestages in Berlin.


Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Wahlprüfungsausschuss nimmt Einsprüche entgegen

Einsprüche zur Europawahl müssen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag eingehen.

Einspruch schriftlich einlegen kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft der Bundeswahlleiter, jeder Landeswahlleiter und der Präsident des Deutschen Bundestages. Es ist nicht erforderlich, persönlich betroffen zu sein. Bei gemeinschaftlichen Einsprüchen soll ein Bevollmächtigter benannt werden.

54 Einsprüche vor fünf Jahren

Bei der vorletzten Europawahl im Jahr 2009 gab es 54 Einsprüche. Die bis 25. Juli 2014 eingegangenen Einsprüche werden vom Bundestag nach Paragraf 26 des Europawahlgesetzes geprüft. Vorbereitet wird die Entscheidung des Parlaments vom Wahlprüfungsausschuss unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Dr. Johann Wadephul.

Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Einsprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und legt dem Parlament eine Beschlussempfehlung vor. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. (vom/28.05.2014)