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Die Linksfraktion will Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (18/1115), den der Bundestag am Freitag, 6. Juni 2014, erstmals beraten wird. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 10.45 Uhr und dauert 105 Minuten. In dem Antrag schreibt die Fraktion, das menschenwürdige Existenzminimum sei durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen,im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Deshalb erteile das Sozialstaatsgebot dem Gesetzgeber den Auftrag, „jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern“. In Deutschland erfolge die Gewährleistung dieses Existenzminimums über die Sicherungssysteme Hartz IV und Sozialhilfe.
Sanktionen in Form einer Minderung oder eines vollständigen Wegfalls der Leistungen führten aber „zu einer Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums. Dieses dürfe aber „arbeitsmarktpolitisch“ nicht „relativiert werden, indem jenseits der Bedürftigkeit ein bestimmtes Verhalten der Leistungsberechtigten zur Voraussetzung des Leistungsbezugs gemacht wird“.
Weiter heißt es, Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Sozialrecht seien „der Ausdruck eines Sozialstaats, der in dieser Hinsicht als paternalistischer Erziehungsstaat agiert“. Das seien „Überbleibsel einer armenrechtlichen Tradition des Arbeitshauses und der Disziplinierung zu Wohlverhalten, die bis heute weiterwirkt“.
Sanktionen und Leistungseinschränkungen seien nicht nur aus den Perspektiven von Demokratie und Verfassungsrecht abzulehnen; es gebe darüber hinaus auch „keinerlei Belege für eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Wirkung“. Auf Sanktionen folgten keine wünschenswerten Verhaltensänderungen, vielmehr gehe dadurch Vertrauen in die Jobcenter verloren.
Die Fraktion fordert deshalb die Abschaffung sämtlicher Sanktionen und Leistungseinschränkungen. Damit werde eine Unterschreitung der Leistungen unter das Niveau der gesetzlichen Regelbedarfe ausgeschlossen. (suk/30.05.2014)