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Am kommenden Freitag, 23. Mai 2014, um 10.30 Uhr ist es nach monatelangen Diskussionen so weit: In abschließender Lesung wird sich der Bundestag eine Stunde lang mit dem Rentenpaket der Bundesregierung befassen, dessen Regelungen dann schon ab Juli gelten sollen. Im Anschluss wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und über Anträge der Linksfraktion entschieden. Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/1489), in der die von der Koalition noch vorgenommenen letzten Änderungen am Gesetzentwurf dokumentiert sind, wird namentlich abgestimmt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenverbesserung (18/909) sieht eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren, eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente) für vor 1992 geborene Kinder, eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente und eine Anhebung des sogenannten Reha-Deckels durch eine Anpassung der Leistungen für Rehabilitation an die demografische Entwicklung vor.
Neben den Rentenplänen der Bundesregierung stehen zwei Anträge und ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Abstimmung: In dem Gesetzentwurf zum verbesserten Erwerbsminderungsschutz (18/9) fordert die Fraktion eine Abschaffung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten, um die Zahlbeträge deutlich zu erhöhen und die Schutzfunktion der sozialen Sicherung bei Erwerbsminderung deutlich zu verbessern.
In einem Antrag (18/765) fordert die Fraktion unter anderem, bei der geplanten Mütterrente alle Kindererziehungszeiten komplett gleichzustellen und grundsätzlich alle Kindererziehungszeiten mit drei Entgeltpunkten zu berücksichtigen.
In einem weiteren Antrag (18/767) macht sich Die Linke dafür stark, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder anzuheben. Die Abgeordneten kritisieren darin, dass die Rentenreformen der vergangenen Jahre dazu führen würden, dass das Rentenniveau von 53 Prozent im Jahr 2001 auf 43,7 Prozent im Jahr 2030 sinkt.
Beschäftigte im unteren und mittleren Einkommensbereich würden künftig nur noch sehr schwierig auf eine Rente oberhalb der Grundsicherungsniveaus kommen, befürchten die Parlamentarier. Sie verlangen, dass das Rentenniveau von derzeit knapp 48 Prozent des Durchschnittseinkommens wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben und dort dauerhaft stabilisiert wird.
Der Bundestag wird darüber hinaus in zweiter Lesung naemntlich über drei Änderungsanträge der Linksfraktion (18/1495, 18/1496, 18/1497) abstimmen. In dritter Lesung entscheidet er über Entschließungsanträge der Koalition (18/1507), der Linken (18/1508) und der Grünen (18/1498) zum Gesetzentwurf. (che/23.05.2014)