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Expertengespräch zur Netzneutralität

Der Ausschuss Digitale Agenda beschäftigt sich am Montag, 2. Juni 2014, ab 13.30 Uhr in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema Netzneutralität. Damit greift der Ausschuss eine Frage auf, die schon in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ heftig umstritten war. Sollen Internetanbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, sämtliche Datenpakte gleich zu behandeln und nicht nach Inhalt, Absender oder Empfänger zu klassifizieren?

EU-Verordnungsvorschläge auf dem Prüfstand

In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Frage durch die Internet-Enquete mit "Jein" beantwortet. Es gab keine Mehrheit für eine gesetzliche Festschreibung, aber auch keine dagegen. Gemeinsam mit fünf Sachverständigen wollen die Ausschussmitglieder nun erneut über die Netzneutralität reden. Sie wollen das vor allem vor dem Hintergrund der zuletzt auf EU-Ebene diskutierten Verordnungsvorschläge tun.

So sollen die Experten unter anderem darüber Auskunft geben, wie sie zu dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents insbesondere hinsichtlich der Frage stehen, ob mit diesem Vorschlag und den in ihm enthaltenden Verweise auf „Spezialdienste“ die Netzneutralität hinreichend sichergestellt werden könnte.

Die Sitzung wird live im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Unterschiedung von Diensten bewerten

Ebenso wollen sie wissen, wie der Vorschlag des Europäischen Parlaments bewertet wird, eine Unterscheidung vorzunehmen, zwischen „Internetzugangsdiensten“, für die zwingend Netzneutralität festgeschrieben werden soll, und zwischen „Spezialdiensten“, die „für spezielle Inhalte, Anwendungen oder andere Dienste oder eine Kombination dieser Angebote optimiert“ sind und die von der Netzneutralität ausgenommen sein sollen.

Mit Blick auf den jüngsten Vorschlag der amerikanischen Telekommunikations-Aufsichtsbehörde FCC, der eine Bevorzugung („Überholspuren“) von Inhalteangeboten von bestimmten Anbietern ermöglichen soll, solange dies „wirtschaftlich vernünftig” sei; der aber zugleich eine Blockade oder Verlangsamung von Internetangeboten ausdrücklich verbieten soll, sollen die Sachverständigen Auskunft geben, ob dies aus ihrer Sicht mit dem Prinzip der Netzneutralität vereinbar ist.

Experten äußern sich zum Bedarf einer Festschreibung

Mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Kommunikationsrechtler von der Universität Rostock, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom, des IT-Branchenverbandes sind zwei Experten geladen, die in der vergangenen Legislaturperiode der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ angehört haben. Gersdorf hatte seinerzeit - ebenso wie Bitkom-Chef Rohleder - keinen Bedarf für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität erkannt.

Ebenfalls angehört werden soll Dr. Christoph Fiedler. Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bereichs Europa- und Medienpolitik des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte das EU-Reformpaket zur Telekommunikation als unausgewogen bezeichnet, da es zu sehr die Interessen der großen Netzbetreiber im Auge habe.

Das „Zwei-Klassen-Netz“

Mit Klaus Landefeld vom Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) ist ein Sachverständiger geladen, der sich im vergangenen Jahr vor dem Unterausschuss Neue Medien bereits für eine Festschreibung der Netzneutralität ausgesprochen hatte.

Der ebenfalls zu dem Fachgespräch eingeladene Thomas Lohninger vom Verein Digitale Gesellschaft warnt mit Blick auf die EU-Verordnung vor einem „Zwei-Klassen-Netz“. (hau/28.05.2014)

Zeit: Montag, 2. Juni 2014, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32612, Fax: 030/227-36159, E-Mail: ada@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen