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Finanzreform der Krankenkassen strittig


Einige der geplanten Regelungen zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unter Gesundheitsexperten weiter umstritten. In einer Anhörung am Mittwoch, 21. Mai 2014, im Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) standen die künftigen Beiträge und Zusatzbeiträge im Mittelpunkt des Interesses und davon ausgehend die Frage nach der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungskosten. Die Sach­verständigen und Abgeordneten berieten in einer anschließenden zweiten Anhörung zugleich über fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie einen von der Fraktion Die Linke.

Beitragssatz soll auf 14,6 Prozent sinken

Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiter­entwicklungsgesetz“ (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonder­beitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich.

Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Ein­nahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensab­hängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Erwartung sinkender Beiträge "nicht nachvollziehbar"

Mehrere Sachverständige kritisierten die Prognose von Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute. Da die „strukturelle Einnahmeschwäche“ in der GKV auch nach der Reform bestehen bleibe und der Bundes­zuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt werde, sei eine solche Erwartung „nicht nachvollziehbar“, merkte ein Einzelsachverständiger an.

Ein anderer Einzelsach­verständiger monierte, der Hinweis des Ministers sei wenig hilfreich, weil ja mit dem neuen System ein Qualitätswettbewerb an die Stelle des vorherrschenden Preiswettbewerbs treten solle.

Kritik am Wegfall der "kleinen Kopfpauschale"

Die Arbeitgeberverbände kritisierten den Wegfall der „kleinen Kopfpauschale“, also der einkommensunabhängigen Zusatz­beiträge, und forderten eine konsequente Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten. Der gesetzliche fixierte Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 7,3 Prozent sei zwar zu begrüßen, jedoch stiegen künftig bei Lohnerhöhungen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze dennoch die Abgaben für Arbeitgeber, die auch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tragen müssten.

Sozialverbände und Gewerkschaften machten im Gegenzug deut­lich, dass mit der Festschreibung der Beiträge für die Arbeitgeber das Solidarprinzip in der GKV infrage gestellt werde, zumal bei den ständig steigenden Gesundheitsausgaben mit höheren Bei­trägen zu rechnen sei.

"Mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkulieren"

Ein Verbandsvertreter erklärte, es müsse pro Jahr mit 0,2 bis 0,3 Prozent Beitragssteigerung kalkuliert werden. Wenn dann der Arbeitnehmeranteil in wenigen Jahren bei zehn Prozent ankomme, stelle sich die Frage, ob das durch­zuhalten sei.

Der Vertreter eines anderen Verbandes erinnerte daran, dass schon die Pflegebeiträge steigen werden und die Bürger überdies mit einem sinkenden Rentenniveau konfrontiert seien. In der GKV hätten die Kassen außerdem viele Leistungen schon ausgegliedert.

"Obergrenze für die Rücklagen festlegen"

Von den Krankenkassen kam die Anregung, für die Rücklagen im Gesundheitsfonds eine Obergrenze festzulegen. Wenn diese über­schritten würde, könnte das überschüssige Geld an die Kassen ausgezahlt werden, um die Beiträge stabil zu halten.

Ver­braucherverbände forderten, im Internet aktuell die Zusatz­beiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Kasse wechseln wollen. (pk/22.05.2014)

Liste der geladenen der ersten Anhörung

Liste der Sachverständigen der zweiten Anhörung