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Eine Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht ist am Donnerstag, 5. Juni 2014, Thema einer auf gut 90 Minuten veranschlagten Debatte im Bundestagsplenum. Zu der Aussprache, die gegen 10.45 Uhr beginnen soll, liegen den Abgeordneten in erster Lesung je ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312) und der Fraktion Die Linke (18/1092) vor. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. „Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, soll die Optionspflicht künftig ersatzlos entfallen“, schreibt die Regierung.
Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit trete „vor dem Hintergrund des Hineinwachsens dieser jungen Menschen in die deutschen Lebensverhältnisse zurück“.
Dem Regierungsentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.
Diese Voraussetzungen dürfe von dem weit überwiegenden Teil der „ius soli-Deutschen“ erfüllt werden, so dass nur noch eine kleine Gruppe weiterhin der Optionspflicht unterliege, heißt es in der Vorlage weiter.
Den Belangen der hier aufgewachsenen Optionspflichtigen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder ihre andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen aufgegeben haben, könne „im Rahmen der geltenden Regelungen Rechnung getragen werden“.
Im Falle des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit könne eine Wiedereinbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorgenommen werden. Sofern Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, könne ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden.
Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur „Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht“ nach sollen sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr zwischen der deutschen oder der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.
Zudem soll eine Übergangsregelung für Menschen geschaffen werden, die bereits aufgrund der Optionsregelung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, entspricht der Gesetzentwurf einem im Bundesrat eingebrachten Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. (sto/28.05.2014)