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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand von Bundesbeamten (17/12356) vorgelegt. Damit soll die bereits für Arbeitnehmer bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit auch im Beamtenbereich eingeführt werden, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt.
Die Familienpflegezeit fördert laut Bundesinnenministerium die häusliche Pflege naher Angehöriger, indem bis zu zwei Jahre lang ein rückzahlbarer Vorschuss auf die Besoldung gewährt wird. Diese Regelung, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gelte, werde mit dem Gesetzentwurf wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge für Beamte, „denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, außerdem die Möglichkeit vor, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen zu können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten“.
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