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Berlin: (hib/AS) Der Umweltausschuss hat grünes Licht für eine schnellere Rückholung radioaktiver Abfälle und eine Stilllegung der maroden Schachtanlage Asse II gegeben. Mit großer Mehrheit nahmen die Abgeordneten am Mittwochvormittag im Umweltausschuss den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf (17/11822) an, der eine Neufassung von §57 des Atomgesetzes vorsieht. Damit sollen die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückholung erleichtert und die Arbeiten insgesamt beschleunigt werden. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Entwurf. Die Fraktion Die Linke, die mehrere Änderungsanträge eingebracht hatte, votierte gegen das Gesetz.
Die CDU/CSU lobte nochmals ausdrücklich die gute Zusammenarbeit der Berichterstatterinnen aller fünf Fraktionen bei der Erarbeitung des Gesetzes. „Wir wollen unterstreichen, dass die Rückholung als Vorzugsoption festgeschrieben wird“, betonte die Vertreterin der Union. Nach der Anhörung in der vergangenen Woche hatten sich die Berichterstatterinnen nochmals auf verschiedene Änderungen geeinigt. So wurde das Wort „vorzugsweise“ bei der Frage der Rückholung gestrichen, da dies etwas anderes implizieren könnte, erklärte die CDU-Abgeordnete. Auch der Koalitionspartner FDP unterstrich, dass man mit dem Gesetzentwurf sehr gut leben könne und äußerte wie andere Fraktionen Bedauern, dass die Linke den Gesetzentwurf nicht habe mitunterzeichnen können.
Die SPD hob hervor, dass die Geschichte der Asse „eine große Verunsicherung vor Ort“ dokumentiere. Es sei „unfassbar, wie über Jahrzehnte hinweg“ eine solche Notlage entstehen konnte. Daran sei aber auch erkennbar, wie schnell die Gefahren aus atomarer Strahlung unterschätzt würden, sagte sie. Den Steuerzahler würde das viele Milliarden Euro kosten. Der Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Linken ein Kompromiss, „der vom Wesen her richtig sei, aber noch Hintertürchen offen lasse“, sagte die Vertreterin der Linken. Sie äußerte die Befürchtung, dass die „Einsicht für die Notwendigkeit, Müll aus der Asse herauszuholen, noch nicht bei allen angekommen sei“. Als Beispiel nannte sie den Wunsch, die sogenannte Rechtfertigungspflicht beizubehalten. Die Tatsache, dass die Linke, bei dem Gesetzentwurf nicht habe unterzeichnen können, bedauerte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das Rund-um-Lob hat eine Träne im Knopfloch“, sagte die Berichterstatterin der Fraktion. Sie lobte das Gesetz als zielführend und bekräftigte, dass damit neben der Beschleunigung der Rückholung auch die Rechtssicherheit gestärkt und das Vertrauen bei der Bevölkerung neu aufgebaut werden könne.
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