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Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, nach der sich hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen, ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (17/12321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12167). Danach hatten zum Stichtag 31. Dezember 2011 insgesamt 2.369 Optionspflichtige des Geburtsjahrgangs 1990 erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. 32 Optionspflichtige dieses Jahrgangs hätten zu diesem Stichtag erklärt, die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen, und 756 hätten zu diesem Zeitpunkt noch keine Erklärung abgegeben.
Einen Antrag auf Erteilung einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung hatten zum Stichtag 31. Dezember 2011 laut Regierung 454 Optionspflichtige des Geburtsjahrgangs 1990 gestellt; 195 Optionspflichtigen dieses Jahrgangs wurden den Angaben zufolge zu diesem Stichtag Beibehaltungsgenehmigungen erteilt. Weiter verweist die Bundesregierung in der Vorlage darauf, „dass die Optionspflichtigen zu diesem Zeitpunkt noch über ein Jahr Zeit bis zum Abschluss ihrer Optionsverfahren hatten“.
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