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Berlin: (hib/VER) Die Einführung der sogenannten Drehtürklausel habe ihr Ziel erreicht und weiteren Missbrauch verhindert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11913). Die Klausel wurde 2011 eingeführt und besagt, dass Personen die als Leiharbeiter in ihrem ehemaligen Konzern beschäftigt werden, nach dem Gleichstellungsgrundsatz behandelt werden müssen. So soll die Schlechterstellung dieser Personen und damit der missbräuchliche Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung zur Absenkung von Arbeitsbedingungen verhindert werden.
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