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Berlin: (hib/HLE) Um das EU-Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, den 13. März. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (17/12354). Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 800 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 15.30 Uhr dauern.
Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Handelsabkommen mit Kolumbien und Peru ist erforderlich, da die EU für Teile des Abkommens keine Kompetenz besitzt. Deshalb wurden neben der EU auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner. Die Bundesregierung schreibt zu dem Vertrag, „vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivierenden Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika hat es die Europäische Union als ihre Aufgabe erkannt, die Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirtschaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern“.
Als Sachverständige geladen sind: DGB-Bundesvorstand, Gustavo Hernández (Coordinator Representación en Europa, ALOP – Asociación Latinoamericana de Organizaciones de Promoción al Desarollo a.c.), Christoph G. Schmitt (Lateinamerika Verein e. V.), Matthias Jorgensen (Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission), Myriam Vander Stichele (Transnational Institute Amsterdam) und Hildegard Stausberg (Vorsitzende Kölner Presseclub).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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