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Berlin: (hib/VER) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Förderung der Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderungen (17/12180) verabschiedet. Er wurde mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen-Fraktion und gegen die Stimmen von SPD- und Linksfraktion angenommen. Letztere beiden Fraktionen hatten eigene Anträge in den Bundestag eingebracht, die der Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit ablehnte. Die Sozialdemokraten hatten gefordert, die Ausgleichsabgabe für Unternehmen je unbesetzten Pflichtplatz für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und diesen so einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Linksfraktion wiederum wollte mit ihrem Antrag (17/9758) die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen. Deshalb solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem Ziel, die gesetzlichen Beschränkungen zu beseitigen, die die Teilhabe durch Arbeit für Behinderte erschweren.
Wie bereits im Antrag argumentierte auch ein Linke-Abgeordneter in der Ausschusssitzung, dass die Arbeitslosenzahlen Behinderter stagnieren oder sogar steigen würden, während insgesamt die Quote rückläufig sei. Außerdem würden die Betroffenen durchschnittlich nur etwa 130 Euro pro Monat verdienen. Das sei „weniger, als im Knast“ gezahlt werde. Deshalb bestehe Handlungsbedarf.
Eine sozialdemokratische Abgeordnete erklärte, warum ihre Fraktion dem Koalitionsantrag nicht zustimmen könne: Inhaltlich sei er enttäuschend und der Titel, „Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen“, würde die Betroffenen zu Objekten degradieren. „Diese Überschrift können wir nicht mittragen“, sagte sie.
Ein Grünen-Abgeordneter forderte unter anderem „ein dauerhaftes Budget für Unterstützungsleistungen für Integrationsbetriebe“. Es bedürfe eines „flexiblen Spektrums“, sagte er. Mit beispielsweise Behinderten-Werkstätten, integrativer Unternehmerüberlassung und Integrationsbetrieben „müssen wir diskriminierungsfrei alle Wege offen halten“, sagte er mit Blick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt.
Eine liberale Abgeordnete argumentierte, dass Unternehmen, die beispielhaft vorangehen und die Anforderungen, insbesondere die Quote der Pflichtplätze für Menschen mit Behinderungen, übererfüllen, zusätzliche Unterstützung erhalten sollten. Diese Firmen zu belohnen, sei möglicherweise auch anderen Unternehmen eine Motivation, dem Beispiel zu folgen.
Eine Rednerin der Unionsfraktion betonte, dass die Entstehung eines inklusiven Arbeitsmarktes ein Prozess sei. Aktuell müssten dafür sowohl Arbeitgeber als auch die Belegschaften sensibilisiert werden. Deshalb sollten positive Beispiele publik gemacht werden. Den Koalitionsantrag sei ein „Appell an die Gesellschaft, das Thema als Daueraufgabe zu verstehen“.
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