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Berlin: (hib/STO) „Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts“ liegen als Unterrichtung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) (17/12500) vor. Die Kommission war vom Ältestenrat des Bundestages am 24. November 2011 eingesetzt worden und sollte „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung von Abgeordneten“ vorlegen.
Dem Bericht zufolge sieht die Kommission die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung an. Ausgehend von dieser Größe soll die Entschädigung nach Ansicht der Kommission künftig dem vom Statistischen Bundesamt errechneten Nominallohnindex und damit der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der abhängig Beschäftigten in Deutschland folgen. Die Anpassung soll jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgen und vom Bundestagspräsidenten in einer Drucksache veröffentlicht werden. Über die Beibehaltung einer solchen Regelung soll der Bundestag in einem Übernahmebeschluss zu Beginn jeder Wahlperiode neu entscheiden.
Einig ist sich die Kommission der Vorlage zufolge darin, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben muss. Dabei haben sich fünf Mitglieder der elfköpfigen Kommission „für eine Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, gegebenenfalls mit Modifikationen,“ ausgesprochen, während weitere fünf für ein Modell votierten, „das aus einem schon vorhandenen Alterssicherungssystem, einer parlamentsgewährten Zusatzversorgung und eventuell einer Eigenvorsorge besteht“. Ein Mitglied favorisiere ein „Modell, wie es in Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt wird und das auf eine reine Eigenvorsorge setzt“.
Ferner empfiehlt die Kommission, die Anrechnung von Renten auf Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz einzuschränken. Mehrheitlich plädiert das Gremium zudem dafür, die Kostenpauschale in der jetzigen Ausgestaltung beizubehalten. Auch empfiehlt die Kommission, in das Abgeordnetengesetz eine Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende sowie die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlung von Funktionsvergütungen aus Fraktionsmitteln an Inhaber von Fraktionsämtern wie beispielsweise stellvertretende Fraktionsvorsitzende oder Parlamentarische Geschäftsführer aufzunehmen. Die Fraktionen sollen nach den Empfehlungen der Kommission in ihren Rechenschaftsberichten angeben, „welche Funktionsstellen besonders vergütet worden sind“.
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