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Berlin: (hib/VER) Die EU will die Mindestverfahrensrechte in ihren Mitgliedsstaaten vereinheitlichen. Um eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/12578) in den Bundestag eingebracht. Mit der Schaffung von Mindeststandards sollen die Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren gestärkt werden. Das betrifft unter anderem das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen, wenn die Betroffenen der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtig sind.
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