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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (17/13296) zur Praxis der Krankmeldungen bei Arbeitslosigkeit gestellt. Arbeitslose müssen spätestens am dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Bei Zweifeln daran kann jedoch der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit einer Begutachtung beauftragt werden. Im Mittelpunkt der Anfrage stehen die Kriterien der Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosen und die Praxis der Begutachtung.
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