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Berlin: (hib/KOS) Fragen des Familienlastenausgleichs sollen künftig jene Finanzgerichte behandeln, die für den Wohnsitz des Klägers zuständig sind, und nicht mehr jene Instanzen, deren Sitz sich nach dem Standort jener Behörde bestimmt, bei der das jeweilige Verfahren seinen Anfang nahm. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor (17/13034). Die Länderkammer begründet die Forderung nach einer solchen Umstellung mit der drastischen Reduzierung der Zahl von derzeit 102 örtlichen Familienkassen im Zuge einer Neuorganisation bei der Bundesagentur für Arbeit.
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