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Berlin: (hib/CHE) Menschen mit Beeinträchtigungen leben häufiger allein und seltener in festen Partnerschaften, sie erfahren seltener Hilfe und Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn und sie verbringen ihre Freizeit häufiger allein als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, der nun als Unterrichtung (17/14476) vorliegt. Der Bericht unterscheidet zwischen Beeinträchtigung und Behinderung und untersucht die Lebenslagen von Menschen, die aufgrund von Besonderheiten von Körperfunktionen und -strukturen beeinträchtigt sind und die Behinderungen durch ihre Umwelt erfahren. Aus dem Bericht geht hervor, dass mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland als schwerbehindert gelten und rund 17 Millionen Menschen im Alter über 18 Jahren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten leben, die sie in ihrem täglichen Leben einschränken. Das ist jeder Vierte.
Die Bundesregierung stellt außerdem fest, dass jedes fünfte Kind mit Beeinträchtigungen mit nur einem Elternteil – meist der Mutter – zusammenlebt und selten der Meinung ist, „dass in seiner Familie alle gut miteinander auskommen“. Vor dem Hintergrund dieser Befunde sei es nötig, Familien und familiäre Strukturen nachhaltig zu stärken. Diesem Ziel dienten nicht nur unterschiedliche Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe wie zum Beispiel die durch ein Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser. Auch könne es sinnvoll sein, für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen eine „Große Lösung“ im SGB VIII zu finden, in der die Leistungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, schreibt die Regierung. Derzeit werde darüber mit den Ländern, Verbänden und kommunalen Praktikern gesprochen, heißt es in dem Bericht weiter.
Die gesellschaftliche Teilhabe und Lebensqualität der Betroffenen, auch das ein Befund des Berichts, hängt wesentlich davon ab, ob die eigene Wohnung zugänglich ist und die Infrastruktur und der öffentliche Raum nutzbar sind. Hier stellt die Bundesregierung noch erheblichen Verbesserungsbedarf fest: So würden vielfach Wohnungen nicht barrierefrei erreichbar sein, auch Straßen, Plätze, öffentliche Toiletten oder Bildungseinrichtungen seien nur teilweise oder mit hohem Aufwand nutzbar. 71 Prozent der Bahnhöfe der Deutschen Bahn und nur 60 Prozent der Züge des Schienennahverkehrs seien barrierefrei. Nicht zuletzt aufgrund einer älter werden Gesellschaft müsse also die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und Wohnungsumfeld „zentraler Ansatzpunkt“ für einen Sozialraum sein, der eine selbstbestimmte Lebensführung „so lange wie möglich“ garantiert. Denn für viele Menschen könnten andernfalls Teilhabebeschränkungen in die Isolation führen beziehungsweise sie tun dies schon jetzt: „Je höher der Grad der Behinderung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen – ob gewollt oder ungewollt – ihre Freizeit allein verbringen.“
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