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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung kann bezüglich des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Gundremmingen A und B keine Angaben dazu machen, welche Erwägungen zu der fehlenden Auslegung eines Stranges gegen das Bemessungserdbeben geführt haben. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (17/14454) auf eine Kleine Anfrage (17/14386) der Fraktion die Grünen. Die Fraktion hatten zu den Besonderheiten des Notkühlsystems in dem Atomkraftwerk bereits eine Kleine Anfrage (17/14340) gestellt, zu der es noch Nachfragen gab.
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