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Berlin: (hib/CHE) Bei den internen Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um ein Unterstützungsangebot, über dessen Anwendung in der Regel die Geschäftsführung vor Ort entscheidet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14367). Bei den Arbeitshilfen mit Empfehlungs- oder Schulungscharakter bestehe für die Beschäftigten keine Pflicht, entsprechend der Arbeitshilfe zu handeln, heißt es weiter.
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