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Berlin: (hib/STO) „Vereinheitlichung von Kriterien zur Erfassung von mit Haftbefehl gesuchten Neonazis“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/233). Darin schreibt die Fraktion, auf mehrere ihrer Kleinen Anfragen in der 17. Legislaturperiode zur Anzahl von mit Haftbefehl gesuchten, untergetauchten Neonazis habe die Bundesregierung nur unter Vorbehalt Auskünfte geben können. Als größtes Problem einer zuverlässigen Erfassung habe die Regierung im März 2013 das Fehlen „bundesweit einheitlicher und zur Gewinnung eines aussagekräftigen Lagebilds tauglicher Kriterien“ genannt. Im Juli 2013 habe sie mitgeteilt, „die abschließende Festlegung der aktuell in Beratung befindlichen“ Kriterien werde „voraussichtlich in Kürze erfolgen“.
Wissen wollen die Abgeordneten, ob mittlerweile zwischen Bund und Ländern einheitliche Kriterien vereinbart wurden. Auch fragen sie unter anderem, ob und gegebenenfalls mit welchen Ergebnissen inzwischen eine neue, nach einheitlichen Kriterien erfolgte Erfassung stattgefunden hat, wie viele Personen mit rechtsextremen Hintergrund per Haftbefehl gesucht werden.
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