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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten absehen. In einem Antrag (18/381) fordert die Fraktion die Regierung zugleich auf, sich auf europäischer Ebene „mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die bestehende EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umgehend aufgehoben wird“. Ferner soll die Regierung laut Vorlage unabhängig von dem für das Frühjahr erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darauf hinwirken, dass es auf europäischer Ebene „zu keiner Neuauflage einer für die Mitgliedstaaten verpflichtenden Regelung der Massenerfassung und -speicherung der Kommunikationsdaten der eigenen Bevölkerungen kommt“.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die „geplante Neuauflage einer anlass- beziehungsweise verdachtslosen, massenhaften Speicherung individueller Telekommunikationsverkehrsdaten“ bedeute einen „tiefen Eingriff in die durch das Grundgesetz und die EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte“, insbesondere in das Telekommunikationsgeheimnis, „die Grundrechte auf Privatsphäre“ und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die geplante Massenspeicherung stelle alle Bürger unter einen unzulässigen Generalverdacht und ermögliche „präziseste Verhaltens-, Kontakt- und Bewegungsprofile sowohl Einzelner als auch ganzer Bevölkerungsgruppen“. Dazu berge jede Vorratsdatenspeicherung „nicht zuletzt wegen des inzwischen erreichten Vernetzungsgrades der beteiligten Infrastrukturen extreme Risiken des Datenmissbrauchs“.
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