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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Artikel sechs und sieben des Waffenhandelsvertrages der Vereinten Nationen bereits anwenden, auch wenn dieser Vertrag völkerrechtlich noch nicht in Kraft getreten ist. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/450). Ein Gesetzentwurf mit nationalen Anpassungsregelungen an den UN-Vertrag sei jedoch nicht notwendig. Die Regeln des UN-Vertrages für die Kontrolle von Waffentransfers würden hinter den geltenden deutschen Regelungen im Zusammenhang mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Waffengesetz sowie hinter den EU-Regeln zurückbleiben. Weiter heißt es: „Der Vertrag über den Waffenhandel enthält keine Regelungen, die Anlass geben könnten, künftig Genehmigungen zu erteilen, die bisher regelmäßig versagt wurden.“
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