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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere Bekämpfung von Kinderpornografie ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird eine Erhöhung der Mindeststrafe für das Verbreiten, den Besitz und den Erwerb kinderpornografischer Schriften gefordert.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, wurde der Straftatbestand der Kinderpornografie mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vom 27. Dezember 2003 neu geregelt. Dabei sei der Strafrahmen für die Weitergabe kinderpornografischer Schriften auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, im Falle gewerbs- oder bandenmäßigen Handelns auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren angehoben worden. Für den Besitz von Kinderpornografie betrage das Höchstmaß der Freiheitsstrafe jetzt zwei Jahre. Davor habe es sowohl bei der Weitergabe als auch beim Besitz bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe gelegen, schreibt der Ausschuss.
Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Koalitionsfraktionen im Zusammenhang mit dieser Thematik vereinbart hätten, die Terminologie in den entsprechenden Strafvorschriften zu einem modernen Medienbegriff umzugestalten sowie Schutzlücken zu schließen und vorhandene Wertungswidersprüche zu beseitigen. Die vorliegende Petition, so urteilt der Ausschuss, erscheine geeignet, in die bevorstehenden Beratungen einbezogen zu werden.
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