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Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochmittag mit Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eine Reihe parteienrechtlicher Fragen erörtert, die dieser auch in seinem als Unterrichtung vorliegenden „Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteifinanzen“ (18/100) angeschnitten hatte. So verwies der Parlamentspräsident im Ausschuss darauf, dass die Mehrheit der Parteien nicht ihrer Pflicht zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts nachgekommen ist. Von 113 Parteien, die der Bundeswahlleiter für das Jahr 2010 aufgelistet habe, hätten lediglich 44 Rechenschaftsberichte eingereicht. Dabei bleibe es für Parteien ohne Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung folgenlos, keinen Rechenschaftsbericht vorzulegen, führte Lammert aus. Er warf die Frage auf, ob es nicht Konsequenzen haben müsse, wenn eine Partei dieser Pflicht nicht nachkomme. Man könne etwa darüber nachdenken, ab wann eine Partei in solchen Fällen ihr Spendenprivileg verlieren könnte.
Der Präsident verwies zudem darauf, dass die Anzeigepflicht für einzelne Parteispenden in einer Höhe über 50.000 Euro durch eine Stückelung der Summe in mehrere Spenden unterhalb dieser Größenordnung unterlaufen werden könne. Ferner plädierte er dafür, in den Rechenschaftsberichten der Parteien als besondere Kategorie Einnahmen aus Sponsoringverträgen aufzuführen. Zugleich sprach Lammert die Problematik an, dass der Bundestagspräsident mögliche Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden hat. Ein Bundestagspräsident sei in diesem Falle immer dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt, da er selbst einer Partei angehöre. Auch plädierte Lammert dafür, dass nicht mehr wie bisher das Bundestagspräsidium über die Weitergabe von Sanktionszahlungen etwa an religiöse oder wissenschaftliche Einrichtungen entscheiden solle. Naheliegend sei stattdessen, diese Mittel in den Bundeshaushalt fließen zu lassen.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, sie nehme Lammerts Vorschläge sehr ernst. Sie wandte sich zugleich dagegen, eine Partei, die keine Rechenschaftsberichte einreicht, von Wahlen auszuschließen. Man solle aber ernsthaft Sanktionen gegen eine solche Partei erwägen. Gleiches gelte für die Überlegung, die Mittel aus Sanktionszahlungen in den Bundeshaushalt zu geben.
Die SPD-Fraktion zeigte sich bereit, die angesprochenen Regelungen im Parteiengesetz in den Blick zu nehmen. Am schwierigsten scheine die Frage nach Konsequenzen für eine Partei, die keinen Rechenschaftsbericht vorlegt. Die Fraktion verwies zugleich auf eine frühere Initiative, die Schwelle für die Anzeigepflicht von Einzelspenden auf 25.000 Euro zu senken.
Die Fraktion Die Linke machte deutlich, eine Senkung der 50.000-Euro-Schwelle anzustreben. Sie sprach sich ebenfalls dagegen aus, Parteien, die keine Rechenschaftsberichte vorlegen, von Wahlen auszuschließen. Zugleich erkundigte sich die Fraktion, ob bei den betreffenden Parteien die Rechenschaftsberichte angemahnt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte an, sich vor der Sommerpause über mögliche Änderungen des Parteiengesetzes auszutauschen. Sie griff zugleich die von Lammert angesprochene Problematik auf, dass der Bundestagspräsident etwaige Verstöße von Parteien gegen Transparenz- und Spendenvorschriften zu überprüfen habe. Dabei gebe es keinen Überprüfungsmechanismus bei Entscheidungen des Präsidenten zugunsten einer Partei, was zu Misstrauen führen könne.
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