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Berlin: (hib/STO) Um Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/762). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, bei den im Rahmen des Ehegattennachzugs verlangten Sprachnachweisen handele es sich um „äußerst niedrige Anforderungen, die auch im Selbststudium gut zu bewältigen seien“. Ferner fragt die Fraktion unter anderem nach dem „genauen Stand des von der Europäischen Kommission wegen der deutschen Regelung der Sprachanforderungen im Ausland beim Ehegattennachzug eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens“.
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