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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Förderung von Projekten durch die Bundesprogramme zur Extremismusprävention. In einer Kleinen Anfrage (18/745) will sie unter anderem wissen, worin der Unterschied besteht zwischen der bisherigen sogenannten Extremismusklausel und den im Zuwendungsbescheid an geförderte Projekte gemachten Ausführungen, dass Fördergelder nicht Projektpartner fließen dürfen, bei denen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes oder der Bundesregierung die Möglichkeit einer Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung besteht. Zudem will die Fraktion darüber informiert werden, ob die Bundesregierung dieses Begleitschreiben als rechtlich verbindlich ansieht und ob sich daraus gegebenenfalls eine Pflicht zur Rückzahlung von Fördergeldern ergibt.
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