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Berlin: (hib/PK) Die seit Anfang 2014 geltende uneingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Bulgaren und Rumänen stellt manche Städte offenkundig vor ernste Probleme. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/1112) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/907) schreibt, haben Kommunalvertreter unlängst auf einen „weiterhin deutlich ansteigenden Zuzug aus Rumänien und Bulgarien insbesondere in Großstädte“ hingewiesen.
Der zuständige Staatssekretärsausschuss habe sich unter anderem in einer Anhörung am 20. Februar dieses Jahres mit Vertretern betroffener Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände mit der Problematik befasst und Ende März einen Zwischenbericht vorgelegt. Demnach berichtet beispielsweise Duisburg über einen Zuzug von aktuell 600 Rumänen und Bulgaren pro Monat. In Berlin hat sich den Angaben zufolge die Zahl der Rumänen und Bulgaren seit Ende 2010 auf rund 30.000 verdoppelt.
Grundsätzlich profitiere Deutschland von der Freizügigkeitsregelung. Mit der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten könnten aber auch „negative Begleiterscheinungen für Kommunen und die Zuwanderer selbst verbunden sein“, schreibt die Regierung. So berichteten Städte und Gemeinden mit Blick auf einzelne Zuwanderergruppen mit besonderem Integrationsbedarf, darunter Rumänen und Bulgaren, „von zum Teil unhaltbaren Wohnverhältnissen und ausbeuterischer Beschäftigung, von Kindern, die nicht zur Schule gehen“, von Problemen bei der Gesundheitsversorgung und Sicherung des sozialen Friedens sowie „von Fällen betrügerischer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts“.
Gleichwohl sei das Freizügigkeitsrecht „eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen Union für ihre Bürger“. Die meisten Zuwanderer aus den EU-Staaten erfüllten die nötigen Voraussetzungen dafür und trügen zu Wohlstand und Entwicklung hierzulande bei. Gerade für ein Land wie Deutschland, das vor großen demografischen Herausforderungen stehe, könne die Zuwanderung junger Fachkräfte „einen wichtigen und willkommenen Beitrag zur Sicherung des Wohlstandes und zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme leisten“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
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