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Berlin: (hib/HLE) Berechnungsgrundlage für die Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf der EU-Kommission für die Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen waren Brancheninformationen des Statistischen Bundesamtes, der Europäischen Kommission, von Eurostat und auch Auswertungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/967) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/802) mit.
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