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Berlin: (hib/STO) „Zukunft des Optionszwangs“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1206). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zufolge der sogenannte Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht „für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ künftig entfallen soll. Ende März hätten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) „auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der im Grundsatz das Fortbestehen des Optionszwangs vorsieht“, schreiben die Fragesteller weiter. Wissen wollen sie unter anderem, welche sachlichen Gründe nach Ansicht der Bundesregierung „die grundsätzliche Beibehaltung des Optionszwangs bei einem Aufenthalt in Deutschland von weniger als acht Jahren beziehungsweise einem Schulbesuch in Deutschland von weniger als sechs Jahren gegenüber einer längeren Dauer des Aufenthalts beziehungsweise Schulbesuchs“ rechtfertigen. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
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