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Berlin: (hib/HLE) Mit dem Energieausweis für Gebäude sollen potenzielle Käufer, Pächter oder Leasingnehmer in die Lage versetzt werden, die energetische Qualität von Gebäuden in die Kauf- und Mietentscheidungen mit einzubeziehen. Gleichzeitig werde das Bewusstsein für die energetischen Eigenschaften von Gebäuden geschärft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/1213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1053). Belastbare Erkenntnisse über Energieausweise für Gebäude liegen noch nicht vor. Die Länder sollen dem Bund ihre Erfahrungen ab März 2017 berichten.
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