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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will kein bilaterales Abkommen mit Belgien zur Zusammenarbeit in Fragen der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes aushandeln. Die in diesem Bereich mit anderen Nachbarstaaten bestehenden Abkommen und darauf beruhenden bilateralen Kommissionen fänden ihren Ursprung in den 1970er- beziehungsweise 1980er-Jahren, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1347) auf eine Kleine Anfrage (18/1103) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verweist sie darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und des nuklearen Abfallmanagements in einem „dynamischen Prozess“ fortentwickelt hätten. So würde etwa die Euratom-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen unter Berücksichtigung der in Europa gemeinsam durchgeführten Stresstestergebnisse laufend überarbeitet, genauso die Euratom-Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung. Darüber hinaus würden in den vergangenen Jahren etwa im Bereich der nuklearen Sicherheit oder des Strahlenschutzes thematische Arbeitsgruppen zur verstärkten europäischen und internationalen Zusammenarbeit etabliert, denen auch Belgien angehöre.
Die Fragesteller hatten auf Sicherheitsmängel bei den nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernten belgischen Atomkraftwerken (AKW) Tihage und Doel hingewiesen und ihr Unverständnis darüber ausgedrückt, dass zwischen Deutschland und Belgien bislang kein bilaterales Abkommen zur Kooperation auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit existiere. Dies sei nicht im Interesse der Risikovorsorge, argumentiert die Grünen-Fraktion.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie im konkreten Fall der Ultraschallanzeigen in den Reaktordruckbehältern von Doel-3 und Tihange-2 Experten in die internationalen Arbeitsgruppen entsandt habe, um die sicherheitstechnischen Fragestellungen mit den Vertretern der belgischen Behörde zu diskutieren. Auf die Entscheidungen der belgischen Behörde hätten diese jedoch keinen direkten Einfluss. Für die Bundesregierung seien zudem keine Rechtsgrundlagen ersichtlich, die eine vorübergehende Außerbetriebnahme eines grenznahen ausländischen Kernkraftwerkes oder die Forderung diesbezüglicher Prüfungen ermöglichen würden.
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