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Berlin: (hib/AHE) Ruanda ist in den Jahren 1976 bis 1994 Empfängerland im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte gewesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/1361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1117) hervor, die sich nach „Krisenprävention und Konfliktbearbeitung 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda“ erkundigt hatte.
Das Programm sei bei Beginn des Genozids in Ruanda eingestellt und die Beratergruppe der Bundeswehr abgezogen worden, heißt es in der Vorlage. Die Beratergruppe hätte keinen militärischen Auftrag gehabt und sei nicht in die militärische Hierarchie des Partnerlandes integriert gewesen. Allgemein sei festzuhalten, dass im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms „vornehmlich Material und Fahrzeuge für den Aufbau von Sanitäts- und Instandsetzungseinrichtungen sowie Pioniereinheiten übergeben“ werden. „Die Lieferung von Waffen, Munition und Maschinen zu deren Herstellung ist ausdrücklich ausgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Voraussetzung für Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr sei zudem das Vorhandensein „ausreichend funktionstüchtiger staatlicher Strukturen sowie die Bereitschaft der Partnerländer, für die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten und sich einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Achtung der Menschenrechte verpflichtet zu fühlen“.
Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Vielzahl von Instrumenten und Kapazitäten, die in Reaktion auf die Erfahrungen des Völkermords in Ruanda auf Ebene der Vereinten Nationen geschaffen beziehungsweise beständig ausgebaut worden seien: Dazu gehörten unter anderem die Entwicklung des Prinzips der Schutzverantwortung, die Einrichtung eines Sonderberaters für die Verhinderung von Völkermord und eines Sonderberaters für die Schutzverantwortung. Zudem seien die meisten VN-Friedensmissionen mittlerweile „integrierte, multidimensionale Friedensmissionen, die je nach Mandat ein breites Aufgabenspektrum vom Staatsaufbau über Polizeiausbildung, Sicherheitssektorreform, Justizaufbau, Schutz der Zivilbevölkerung, Menschenrechtsbeobachtung bis hin zum Schutz und zur Koordinierung von humanitärer und Entwicklungshilfe umfassen“, heißt es in der Vorlage weiter.
Auf nationaler Ebene verweist die Bundesregierung unter anderem auf die „Krisenfrühwarnsysteme“ des Auswärtigen Amtes mit seinen Auslandsvertretungen, die Krisenfrühwarnung des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie auf die ressortübergreifende Abstimmung bei der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten sowie in den Ressortkreisen „Zivile Krisenprävention“ und „Comprehensive Approach“ ( „vernetzter Ansatz“).
Die erklärte Absicht, mehr Verantwortung in der Welt zu übernehmen, ordne sich in die laufenden internationalen Anstrengungen ein, eine Wiederholung von Ereignissen wie denen in Ruanda künftig zu vermeiden, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierzu wolle sie „außenpolitisch früher, entschiedener und substanzieller handeln“ und dabei dem „vernetzten Ansatz“ folgen: „Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassenden Ansatz gelingen, der alle Politikfelder, insbesondere die Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Entwicklungs- und Umweltpolitik, einschließt und diese zu einem kohärenten Ganzen zusammenfügt“. Dabei stünden zivile Maßnahmen im Vordergrund.
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