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Berlin: (hib/PK) Auf die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen nach Überzeugung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den nächsten Jahren deutlich höhere Belastungen zu. In einer Kleinen Anfrage (18/1513) an die Regierung schreiben die Abgeordneten, künftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen müssten laut dem GKV-Finanzreformgesetz allein die Arbeitnehmer schultern.
Für das Jahr 2015 zeichne sich nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums bereits ein mögliches Defizit von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen ab. Bis 2017 sei demnach sogar mit einem Fehlbetrag von zehn Milliarden Euro zu rechnen. Der bisher vorgesehene Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen der Kassen entfalle ab 2015. Dadurch rechne die Große Koalition mit einer Entlastung des Haushaltes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018.
Weitere insgesamt sechs Milliarden Euro kämen 2014 und 2015 durch die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zusammen. Der Bundesrechnungshof komme zu dem Schluss, dass, wenn der Gesundheitsfonds in diesen beiden Jahren keine Überschüsse erzielen sollte, der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 nicht einmal mehr zur Deckung der Mindestreserve von 4,1 Milliarden Euro reichen könnte.
Die Grünen-Abgeordneten bezweifeln vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute und fragen unter anderem, auf welche Berechnungen sich die Prognose stützt.
Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen.
Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist nicht vorgesehen. Auf eine Frage der Fraktion Die Linke, ob „eine Grenze für die maximale Höhe beziehungsweise den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung“ vorgesehen sei, antwortete die Regierung unlängst, dies sei nicht geplant. Jedoch werde die Entwicklung der Zusatzbeiträge sorgfältig beobachtet.
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