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Mit dem Begriff "Aktives Wahlrecht" ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen.
Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen.
Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechtes regelt das Bundeswahlgesetz.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/A/akt_wahlrecht/246252
Stand: 30.05.2014