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Neben dem Plenarprotokoll (Stenografischer Bericht) wird zur Beurkundung der Beschlüsse über jede Plenarsitzung ein Beschlussprotokoll angefertigt. Dieses Amtliche Protokoll wird an die Abgeordneten verteilt und gilt als genehmigt, wenn bis zu dem auf die Verteilung folgenden Sitzungstag kein Einspruch erhoben wird.
Das Amtliche Protokoll ist am Tage nach der Beschlussfassung abrufbar.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/A/amtl_prot/246988
Stand: 30.05.2014