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Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Sie werden vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/P/plenarsitzungen/247304
Stand: 30.05.2014