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Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen, deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14. Legislaturperiode wurde zum Beispiel ein Sonderausschuss einberufen, um eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu definieren.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/S/sonderaussch/245536
Stand: 30.05.2014