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In Staatsakten erfahren Personen oder Ereignisse höchste Würdigung. Um einem Anlass entsprechendes Gewicht zu verleihen, richtet der Staat einen Festakt aus. Dazu gehören ein Zeremoniell mit Gästen, die Nationalhymne und eine Rede des Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident ordnet den Staatsakt an. Organisiert wird er vom Bundesinnenministerium. Der Trauerstaatsakt wird am häufigsten angeordnet, Staatsakte zu besonderen Ereignissen fanden in den ersten 50 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik nur fünf Mal statt.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/S/staatsakt/245622
Stand: 30.05.2014