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Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen des Bundesrates, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/V/verm_aussch/245554
Stand: 30.05.2014