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Wahlausschüsse sind neben den Wahlleitern die vom Bundeswahlgesetz vorgesehenen Wahlorgane. Sie stellen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sicher.
Für das gesamte Wahlgebiet ist der Bundeswahlausschuss, für ein Bundesland jeweils der Landeswahlausschuss und für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zuständig.
Allerdings kann für mehrere benachbarte Wahlkreise auch ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet werden.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlaussch/245562
Stand: 30.05.2014