Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2010
Um die Folgen der Wirtschaftskrise abzumildern und Erwerbslose vor einem schnellen Absturz in Hartz-IV-Leistungen zu bewahren, hat die Fraktion Die Linke eine verlängerte Auszahlung des Arbeitslosengeldes I gefordert. Nach dem Willen der Linksfraktion soll die Bezugsdauer befristet bis 2012 auf 24 Monate für alle Anspruchsberechtigten erhöht werden. Derzeit bekommen über 50-jährige Arbeitslose gestaffelt und abhängig von der Versicherungszeit maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld I. CDU/CSU, FDP, SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen eine längere Auszahlung ab und setzen stattdessen auf eine aktive Arbeitsmarktförderung.
Am Donnerstag, 4. März 2010, ab 14.05 Uhr will der Bundestag außerdem in einer rund 30-minütigen Debatte über die Verbesserung der Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit (BA) beraten. Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (17/22) für eine nachhaltige Stärkung der Finanzbasis der BA aus und verlangt, dass die 2006 abgeschaffte Defizithaftung des Bundes wieder eingeführt wird.
2009 hatte die BA ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro erwirtschaftet, das einmalig durch den Bund ausgeglichen wurde. Schätzungen zufolge wird der Schuldenberg bis 2013 auf 55 Milliarden Euro anwachsen.
Die Fraktion Die Linke begründet ihren Vorstoß mit den erschwerten Bedingungen für Arbeitslose, wieder einen neuen Job zu finden. "Ein verlängerter Zeitraum zur Suche oder Weiterbildung innerhalb des ALG-I-Bezuges eröffnet den Betroffenen größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt wird verhindert, dass ihre Kaufkraft noch weiter sinkt. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen wird stabilisiert“, heißt es in dem Antrag.
Die Linksfraktion beruft sich auf eine Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die einen Ausbau des Arbeitslosengeldes als Schutzschirm empfiehlt. In einer Gemeinschaftsdiagnose gehen zudem die Wirtschaftsinstitute von einem Anstieg der Arbeitslosenzahl um 600.000 auf 4,1 Millionen Menschen aus.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Antrag der Linksfraktion gestimmt (17/269). Die Abgeordneten von CDU/CSU verwiesen auf die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung zur Abfederung der Folgen der Wirtschaftskrise.
Die FDP-Fraktion kritisierte eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes als grundsätzlich falsch. Vielmehr müssten die Anreize zur Aufnahme einer neuen Arbeit erhöht werden.
Nach Einschätzung der SPD-Fraktion ist die derzeitige gestaffelte Regelung des Arbeitslosengeldes sinnvoll. Vorrang müsse der Erhalt von Arbeitsplätzen haben. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass mit dem Antrag der Linksfraktion ein neues Gerechtigkeitsproblem geschaffen werde.
Nach derzeitiger Gesetzeslage wird das Arbeitslosengeld I in der Regel zwölf Monate gezahlt. Danach haben Erwerbslose Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte 2008 zwar eine Verlängerung der Bezugsdauer für Ältere beschlossen, dies aber an Bedingungen geknüpft. So verlängert sich für 50- bis 54-Jährige der Bezug von Arbeitslosengeld I von zwölf auf maximal 15 Monate.
Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit muss dann 48 Monate betragen.