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Der in Anträgen der SPD-Fraktion (17/1406) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1420) erhobenen Forderung nach EU-Sportförderprogrammen steht die Unionsfraktion skeptisch gegenüber. Bei der Sitzung des Sportausschusses am Mittwoch, 19. Mai 2010, machte die CDU/CSU deutlich, dass bei allen Forderungen nach EU-Programmen nicht vergessen werden dürfe, dass "jeder Euro, der von Europa ausgegeben wird, zu mehr als 20 Prozent vom deutschen Steuerzahler stammt“.
Es sei infrage zu stellen, ob es gelingen könnte, diese 20 Prozent über die Programme wieder nach Deutschland zurückzubekommen. Grundsätzlich begrüße es die Union, dass in Artikel 165 des Lissabon-Vertrages der Sport Erwähnung finde und eine Kompetenz der EU für den Sport geregelt sei. Gleichwohl müsse hier dem Grundsatz der Subsidarität gefolgt werden: "Es sollte die Ebene handeln, die für den konkreten Fall am besten in der Lage, ist tätig zu werden.“
Es könne an einigen Stellen des Sports durch die EU sicherlich positiv Einfluss genommen werden, hieß es von der FDP-Fraktion. Beispiele seien der Antidoping-Kampf und auch die Gewaltbekämpfung. Dennoch gelte es, die Autonomie des Sports im Auge zu behalten. Angekündigt wurde, dass Union und FDP "zeitnah“ zu dem Thema einen eigenen Antrag vorlegen werden.
Auf den zu Beginn der Sitzung durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), gegebenen Bericht über die Ergebnisse des EU-Sportrates vom 10. Mai eingehend, erkundigte sich die SPD-Fraktion nach den dabei getroffenen Absprachen im Bereich des Antidoping-Kampfes und insbesondere nach der Bewertung des österreichischen Antidoping-Gesetzes.
Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ist in dem Bericht die Frage nach der Integration durch den Sport nicht erwähnt worden. Genau dazu könne der Sport auf europäische Ebene doch am besten beitragen, hieß es von der Grünen-Fraktion. Auch sei es bedauerlich, wenn bei dem Termin nicht vereinbart worden sei, mit welchen Strategien man welche Probleme angehen will.
Aus Sicht der Linksfraktion ist es erstaunlich, dass laut Bericht "die Zusammenarbeit mit Interessensvertretern gefördert werden soll“. Es sei zu befürchten, das dies eine direkte Einladung an Lobbyisten sei.
Staatssekretär Bergner entgegnete, der EU-Sportrat wolle keine "Lobbyistenanhörung“, sondern mit den Sportorganisationen "ins Gespräch kommen“. Auf fehlende Absprachen oder Strategien eingehend sagte Bergner, das Treffen sei "konstituierender Art“ gewesen. "Wir haben erst mal eine Bestandsaufnahme gemacht.“
Was die Antidoping-Gesetzgebung in Österreich betrifft, so habe das Bundesinnenministerium schon während des Gesetzgebungsverfahren einen "Wirkungsvergleich“ mit der deutschen Rechtslage vollzogen. Dabei seien keine wesentlichen neuen Aspekte bei der österreichischen Gesetzgebung aufgefallen.
Auf Nachfrage zeigte sich Staatssekretär Bergner bereit, dem Ausschuss eine aktualisierte Bewertung des Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung zu stellen.